Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Schulbegleitung oder Teilhabeassistenzen sind aus unseren Klassenzimmern kaum noch wegzudenken, und die Anzahl der Schulbegleitungen nimmt sogar immer mehr zu. Doch nicht immer verläuft die gemeinsame Arbeit harmonisch. Oftmals liegt der Grund für Unstimmigkeiten in elementaren Formen der Kommunikation.
Schulbegleitungen werden durch das Jugendamt genehmigt. Grundlage dieser Genehmigung ist die Zusprechung eines förderbedarfs. Zielsetzung in diesem Sinne ist die gleichberechtigte teilhabe am Schulalltag.
Dieser kann je nach Schülerin oder Schüler (SuS) unterschiedliche Aufgaben beinhalten wie motorische Aufgaben beinhalten wie motorische Hilfestellungen zur Bearbeitung von Aufgaben, sozial-emotional regulatorische Unterstützung, aber auch Aufgaben der Versorgung können dazugehören.
Nachdem Sie nu wesentliche Aspekte formuliert haben, tauchen Sie sich mit der Teilhabeassistenz aus. Wichtig ist, dass jeder zu Wort kommt und Raum hat, alle Ängste, Wünsche und Ziele anzubringen.
Im Anschluss definieren Sie gemeinsam Ziele und und klar abgegrenzte Tätigkeitsbereiche bezüglich: