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Seit 2020 ist Pro Hilfe GbR als freier Träger der Kinder und Jugendhilfe auch ein Anbieter und Partner für die Bereiche Teilhabeassistenz/ Schulbegleitung und sozialpädagogische Familienhilfe. Wir arbeiten im Auftrag der Jugendämter mit Ihnen zusammen.
Pro Hilfe GbR ist ein Mitglied im Bundesverband privater Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.in Hessen (VPK).
Derzeit sind unsere Schulbegleiter/innen im Rhein-Main-Gebiet für uns tätig und unterstützen Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag. Je nach Beeinträchtigung und Unterstützungsbedarf setzten wir pädagogisch und/oder psychologisch ausgebildete Fachkräfte oder vergleichbar qualifizierte Kräfte als Teilhabeassistenzen ein.
Durch die von uns regelmäßig durchgeführten Fortbildungen, Fallbesprechungen und Supervisionssitzungen können wir Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf kompetent begleiten.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Bitte wenden Sie sich unter info@pro-hilfe.de an uns, wenn Sie keine Antwort auf Ihre Fragen finden.
Anspruchsinhaber für Leistungen der Eingliederungshilfe ist grundsätzlich der Hilfeempfänger. Im Rahmen des Sorgerechts müssen aber die Eltern bzw. sorgeberechtigten Personen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel für die Zeiten der regulären stundenplanmäßigen Schulzeit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Während der Zeiten in der Offenen Ganztagsschule und der „Sicheren Schulzeit“ erfolgt die Kostenübernahme einkommens- und vermögensabhängig.
Häufig gestellte Fragen Wir sind da, um Ihnen zu helfen Wie ist der Ablauf des Antragsverfahrens? Anspruchsinhaber für Leistungen der Eingliederungshilfe ist grundsätzlich der Hilfeempfänger. Im Rahmen des Sorgerechts müssen aber die Eltern bzw. sorgeberechtigten Personen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel für die Zeiten der regulären stundenplanmäßigen Schulzeit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Während der Zeiten in der Offenen Ganztagsschule und der „Sicheren Schulzeit“ erfolgt die Kostenübernahme einkommens- und vermögensabhängig. Wer trägt die Kosten für die Schulbegleitung? Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Beeinträchtigung, erfolgt die Kostenübernahmen durch die Eingliederungshilfe nach SGB VIII. Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung erhalten diese im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB XII.
Die Erziehungsberechtigten müssen den Antrag stellen. Hinweise und Tipps, ob womöglich eine Teilhabeeinschränkung besteht und eine Schulbegleitung erforderlich ist, können Lehrkräfte geben. Es ist aber immer eine Begutachtung des Kindes durch einen Arzt notwendig, damit der Antrag bewilligt wird.
Für diesen Fall gibt es bei uns sogenannte Springerkräfte, welche ebenfalls die benötigten Qualifikationen mitbringen. Um einen häufigen Wechsel zu vermeiden, versuchen wir, immer die gleiche Springerkraft einzusetzen.
Bei der Auswahl des Schulbegleiters orientieren wir uns an den Ansprüchen des Kostenträgers und den Situationsbedingten Voraussetzungen. Nachdem der potentielle Mitarbeiter alle geforderten Eigenschaften erfüllt, kommt es zu einem persönlichen Kennenlernen mit Ihnen und Ihrem Kind. Dabei können alle Beteiligten feststellen, ob die sogenannte Chemie stimmt. Alle Mitarbeiter müssen vor Ihrem Einsatz ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht in einer Regelschule, auch für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung. Grundlage ist die UN Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen" die in der Bundesrepublik 2009 in Kraft getreten ist.